Die Fraktion Junges Duisburg fordert in ihrem neusten Antrag, dass – zusätzlich zu den aktuellen Steuerbefreiungen und -ermäßigungen – eine Hundesteuerbefreiung für sämtliche Gebrauchshunde vorgesehen wird. Dabei hat die Fraktion insbesondere (brauchbare) Jagdhunde, die von Ihrem Besitzer nachweislich zum Jagdschutz eingesetzt werden, Polizei- und Therapiehunde, die dienstlich bzw. gewerblich eingesetzt werden, sowie Hirten-, Herdenschutz und Hütehunde in der Weidehaltung vor Augen.
„Man sagt, Hunde seien die besten Freunde des Menschen – und Gebrauchshunde sind noch so viel mehr“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Dr. Stephan Wedding. Jagd-, Polizei-, Herdenschutz- und Therapiehunde leisten Unfassbares für die Allgemeinheit. Ein Jagdhund verhindert zum Beispiel durch die Nachsuche von verletztem Wild im Straßenverkehr Tierleiden, ein Polizeihund unterstützt unsere Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen, ein Therapiehund beeinflusst Behandlungsergebnisse positiv und ein Herdenschutzhund schützt andere Tiere davor, gerissen zu werden – zum Beispiel vom Wolf. Das heißt, alle diese Hunde leisten einen Beitrag zum Gemeinwohl – und ihre Halter werden trotzdem steuerlich ohne Rücksicht belastet.
„Diese Hunde und Hundehalter verdienen jedoch viel mehr Anerkennung – und das geht auch über Steuererleichterung“, erklärt Dr. Stephan Wedding. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt seien indes sehr begrenzt, wenn man bedenke, wie viele Hunde einerseits schon heute unter die Begünstigung fallen und welche nur kleine Anzahl an Hunden mit dieser Änderung dazukäme.
Den Antrag finden Sie hier.
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