Die derzeitige Diskussion um die Arbeitspflicht für Asylbewerber wird nun auch in Duisburg zu führen sein. Die Fraktion Junges Duisburg hat für die nächste Ratssitzung am 15. April einen Antrag eingereicht, der die Stadtverwaltung auffordern soll, eine ausreichende Anzahl an entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber zur Verfügung zu stellen. „Die gesetzliche Grundlage für eine Arbeitspflicht existiert bereits im Asylbewerberleistungsgesetz! Die Stadt soll sogar qua Gesetz Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Diese Gesetzesintention ist in Duisburg bisher wohl nicht angekommen“, betont der neue Fraktionsvorsitzende von Junges Duisburg, Frederik Engeln (34). Nach der geltenden Rechtslage sollen Asylsuchenden sowohl Aufgaben innerhalb ihrer Unterkunft als auch Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden.
Auch wenn das primäre Ziel sei, Asylbewerber mit Bleibeperspektive so schnell wie möglich in reguläre Arbeit zu bringen, schließe das eine Arbeitspflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht aus, so die JUDU Fraktion. Nach geltender Rechtslage dürften Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen – wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten. „Die Menschen sollten nicht im luftleeren Raum auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen. Eine Umsetzung der Arbeitspflicht würde den Asylsuchenden in Duisburg helfen, ihren Alltag zu strukturieren und die Sprache zu erlernen“, so Engeln weiter. Arbeitsmöglichkeiten seien zudem wichtig, um die finanzielle Unabhängigkeit zu fördern und auch das Gefühl der Zugehörigkeit zu stärken. Durch eine aktive Teilnahme an einem Arbeitsleben hätten Asylsuchende die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu entwickeln und neue Kontakte zu knüpfen. Das stärke auch das Selbstwertgefühl, meint Junges Duisburg.
Für den Fraktionschef Frederik Engeln jedoch wichtig: „Die angebotenen Arbeitsmöglichkeiten müssen der Allgemeinheit dienen und dürfen nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. Ansonsten könne es zu Konflikten mit der örtlichen Wirtschaft kommen, wenn Aufträge an private Unternehmen reduziert werden würden. Es muss sich daher um zusätzliche Aufgaben handeln.“
Aktuelle Beiträge
Städtebaulicher Wildwuchs durch mangelhafte Aufstellungsbeschlüsse – JUDU fordert neue Aufstellungsbeschlüsse!
31. Januar 2023
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster im Jahr 2013 (10 B
1239/12) sind wegen eines Verweises in der damaligen Gemeindeordnung (GO) des Landes für Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen besondere Vorschriften in Bezug auf deren Bekanntmachung zu beachten. Diese wurden jedoch regelmäßig nicht beachtet! Das Land hat daraufhin die GO
geändert. Auch wenn der Fall in Münster damals keine Angelegenheit aus Duisburg betraf, hat der
Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Duisburg.
„Alle Aufstellungsbeschlüsse, die vor 2013 gefasst wurden, sind unwirksam“, betont der Vorsitzende
der Junges Duisburg-Fraktion, Oliver Beltermann (38). Das klinge dröge, bekomme aber eine große
Relevanz für die Stadtentwicklung. Dies werde nämlich zu einem Problem, wenn ein Baugesuch für
eine Fläche die Stadtverwaltung erreicht, für die es keinen Bebauungsplan gibt, sondern nur einen
unwirksamen Aufstellungsbeschluss. Wenn das Bauvorhaben den eigentlichen Zielsetzungen des – unwirksamen – Aufstellungsbeschlusses widerspricht, kann die Verwaltung das Baugesuch nicht einfach
zurückstellen und zum Beispiel in der Zwischenzeit das geplante Bebauungsplanverfahren weiter vorantreiben. Einzige Lösung: Die mangelhaften Aufstellungsbeschlüsse müssen neu und dann wirksam
bekannt gegeben werden.
Nachdem Junges Duisburg im vergangenen Jahr auf die besondere Situation hingewiesen hatte, hat
die Stadtverwaltung aber nun eine Beschlussvorlage für die Politik erarbeitet, in der sie vorschlägt,
eine Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen aufzuheben, anstatt neu bekannt zu geben. In der Tat,
räumt auch Junges Duisburg ein, gebe es zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, bei denen sich das Planungsrecht überholt habe. Es gebe jedoch auch zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, die weiter aktuell
sind. „Die städtebaulichen Zielsetzungen zu definieren ist immer noch Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik und nicht der Verwaltung“, kritisiert Beltermann. Daher habe sich die Fraktion Junges
Duisburg in zahlreichen Arbeitssitzungen mit sämtlichen mangelhaften Aufstellungsbeschlüssen auseinandergesetzt und einen Änderungsantrag für den Planungsausschuss am Dienstag, den 31.01.2023
vorbereitet, in dem die Fraktion fordert, bestimmte Aufstellungsbeschlüsse neu bekannt zu geben.
Denn genau das sei in einem aktuellen Fall im Ortsteil Baerl, in dem auch der ehemalige JUDU-Fraktionschef, Dr. Stephan Wedding (37) wohnt, unterblieben: Hier wurde „Auf dem Flaskamp“ ein großes
Wohngebäude genehmigt, obwohl es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem
Jahr 2004 gibt, der wortwörtlich zum Ziel hatte, „die das Siedlungsbild prägende geringe Bebauungsdichte sowie den Übergang zur freien Landschaft in Form von Blick- als auch Wegebeziehungen zu
sichern“.
„Seit Jahren erlebe ich eine Nachverdichtung in Baerl, die grenzwertig ist. Und in diesem konkreten
Fall gibt es sogar einen klaren politischen Auftrag. Deswegen ist es doch ein Witz, ein solches Gebäude
zu genehmigen. Es ist eine Missachtung des politischen Gestaltungswillens“, kritisiert Wedding die Duisburger Bauverwaltung. Die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses sei schließlich eindeutig gewesen. „Wenn der alte Aufstellungsbeschluss unwirksam war, dann hätte die Verwaltung einen neuen
vorbereiten müssen, erst recht in Anbetracht der satten Zeitspanne von 2013 an“, so Dr. Wedding.
Schluss mit herumfliegendem Papiermüll – JUDU drängt auf Maßnahmen für saubere Duisburger Straßen!
10. Oktober 2022
Die Verschmutzung durch Müll verunstaltet das Duisburger Straßenbild ungemein insbesondere bei erstarkendem Wind ist dann auch noch mit herumfliegendem Papiermüll zu rechnen. Um dem künftig vorzubeugen, schlug die Junges Duisburg-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Klima und Naturschutz bereits im September 2021 vor, die Blaue Tonne wöchentlich zu leeren. Derzeit werden die Blauen Tonnen im Zwei-Wochen-Takt geleert; Altpapierbündelsammlungen hingegen werden wöchentlich eingesammelt.
„Eines Morgens konnte ich beobachten, wie die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe ihr Sammelfahrzeug mit Altpapierbündelsammlung vom Straßenrand beladen haben – und die Blauen Tonnen stehengeblieben sind. Da habe ich mich gefragt, wieso die Blaue Tonne nicht einfach wöchentlich mitgeleert wird“, erklärt Uwe Becker (46), umweltpolitischer Sprecher der Junges Duisburg-Fraktion. JUDU ist sich sicher, dass dies zu einer Arbeitserleichterung bei den Wirtschaftsbetrieben Duisburg führen würde.
Außerdem gäbe es laut JUDU noch einen schönen Nebeneffekt: Die Verschmutzung des Straßenbildes durch herumfliegendes Papier könnte vermieden werden, weil die Bürgerinnen und Bürger dann immer – falls vorhanden – ihre Blaue Tonne nutzen könnten und das Papier nicht mehr im 2-WochenRhythmus an den Straßenrand legen würden. Nach reger Diskussion im Ausschuss wurde Uwe Becker damals zugesagt, der Verwaltungsrat der WBD gäbe zeitnah detaillierte Informationen zur wöchentlichen Leerung preis. In Anbetracht jener Versprechungen zog die Junges Duisburg-Fraktion ihren Antrag zurück. Die gewünschte Auskunft lässt jedoch nun schon über ein halbes Jahr auf sich warten, sodass sich Junges Duisburg gezwungen sieht, zur nächsten Ausschusssitzung eine Anfrage zu stellen.
Laut Junges Duisburg kann die wöchentliche Leerung auch nicht mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden sein, wenn im Zuge der Altpapierbündelsammlungen auch die Blauen Tonnen geleert
werden würden. Es handelt sich nämlich nach Beobachtungen von Junges Duisburg bei den Altpapierbündelsammlungen um die gleichen Fahrzeuge wie bei der Leerung der Blauen Tonne.
Ruhige Wohngebiete für Duisburg!
9. November 2022
Die Ratsfraktion Junges Duisburg möchte dem Rasen in Wohngebieten ein Ende setzen und Bürgerinnen und Bür-gern an ihrem persönlichen Rückzugsort wieder mehr Ruhe ermöglichen.