Die derzeitige Diskussion um die Arbeitspflicht für Asylbewerber wird nun auch in Duisburg zu führen sein. Die Fraktion Junges Duisburg hat für die nächste Ratssitzung am 15. April einen Antrag eingereicht, der die Stadtverwaltung auffordern soll, eine ausreichende Anzahl an entsprechenden Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber zur Verfügung zu stellen. „Die gesetzliche Grundlage für eine Arbeitspflicht existiert bereits im Asylbewerberleistungsgesetz! Die Stadt soll sogar qua Gesetz Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Diese Gesetzesintention ist in Duisburg bisher wohl nicht angekommen“, betont der neue Fraktionsvorsitzende von Junges Duisburg, Frederik Engeln (34). Nach der geltenden Rechtslage sollen Asylsuchenden sowohl Aufgaben innerhalb ihrer Unterkunft als auch Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden.

Auch wenn das primäre Ziel sei, Asylbewerber mit Bleibeperspektive so schnell wie möglich in reguläre Arbeit zu bringen, schließe das eine Arbeitspflicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht aus, so die JUDU Fraktion. Nach geltender Rechtslage dürften Asylbewerber grundsätzlich erst nach drei Monaten einer Tätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen – wer in einer Aufnahmeeinrichtung leben muss und kein minderjähriges Kind hat, sogar erst nach neun Monaten. „Die Menschen sollten nicht im luftleeren Raum auf eine Arbeitserlaubnis warten müssen. Eine Umsetzung der Arbeitspflicht würde den Asylsuchenden in Duisburg helfen, ihren Alltag zu strukturieren und die Sprache zu erlernen“, so Engeln weiter. Arbeitsmöglichkeiten seien zudem wichtig, um die finanzielle Unabhängigkeit zu fördern und auch das Gefühl der Zugehörigkeit zu stärken. Durch eine aktive Teilnahme an einem Arbeitsleben hätten Asylsuchende die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu entwickeln und neue Kontakte zu knüpfen. Das stärke auch das Selbstwertgefühl, meint Junges Duisburg.

Für den Fraktionschef Frederik Engeln jedoch wichtig: „Die angebotenen Arbeitsmöglichkeiten müssen der Allgemeinheit dienen und dürfen nicht in Konkurrenz zur Privatwirtschaft stehen. Ansonsten könne es zu Konflikten mit der örtlichen Wirtschaft kommen, wenn Aufträge an private Unternehmen reduziert werden würden. Es muss sich daher um zusätzliche Aufgaben handeln.“