Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster im Jahr 2013 (10 B1239/12) sind wegen eines Verweises in der damaligen Gemeindeordnung (GO) des Landes für Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen besondere Vorschriften in Bezug auf deren Bekanntmachung zu beachten. Diese wurden jedoch regelmäßig nicht beachtet! Das Land hat daraufhin die GO geändert. Auch wenn der Fall in Münster damals keine Angelegenheit aus Duisburg betraf, hat der Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Duisburg.

„Alle Aufstellungsbeschlüsse, die vor 2013 gefasst wurden, sind unwirksam“, betont der Vorsitzende der Junges Duisburg-Fraktion, Oliver Beltermann (38). Das klinge dröge, bekomme aber eine große Relevanz für die Stadtentwicklung. Dies werde nämlich zu einem Problem, wenn ein Baugesuch für eine Fläche die Stadtverwaltung erreicht, für die es keinen Bebauungsplan gibt, sondern nur einen unwirksamen Aufstellungsbeschluss. Wenn das Bauvorhaben den eigentlichen Zielsetzungen des – unwirksamen – Aufstellungsbeschlusses widerspricht, kann die Verwaltung das Baugesuch nicht einfach zurückstellen und zum Beispiel in der Zwischenzeit das geplante Bebauungsplanverfahren weiter vorantreiben. Einzige Lösung: Die mangelhaften Aufstellungsbeschlüsse müssen neu und dann wirksam bekannt gegeben werden.

Nachdem Junges Duisburg im vergangenen Jahr auf die besondere Situation hingewiesen hatte, hat die Stadtverwaltung aber nun eine Beschlussvorlage für die Politik erarbeitet, in der sie vorschlägt, eine Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen aufzuheben, anstatt neu bekannt zu geben. In der Tat, räumt auch Junges Duisburg ein, gebe es zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, bei denen sich das Planungsrecht überholt habe. Es gebe jedoch auch zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, die weiter aktuell sind. „Die städtebaulichen Zielsetzungen zu definieren ist immer noch Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik und nicht der Verwaltung“, kritisiert Beltermann. Daher habe sich die Fraktion Junges Duisburg in zahlreichen Arbeitssitzungen mit sämtlichen mangelhaften Aufstellungsbeschlüssen auseinandergesetzt und einen Änderungsantrag für den Planungsausschuss am Dienstag, den 31.01.2023 vorbereitet, in dem die Fraktion fordert, bestimmte Aufstellungsbeschlüsse neu bekannt zu geben.

Denn genau das sei in einem aktuellen Fall im Ortsteil Baerl, in dem auch der ehemalige JUDU-Fraktionschef, Dr. Stephan Wedding (37) wohnt, unterblieben: Hier wurde „Auf dem Flaskamp“ ein großes Wohngebäude genehmigt, obwohl es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 gibt, der wortwörtlich zum Ziel hatte, „die das Siedlungsbild prägende geringe Bebauungsdichte sowie den Übergang zur freien Landschaft in Form von Blick- als auch Wegebeziehungen zu sichern“.

„Seit Jahren erlebe ich eine Nachverdichtung in Baerl, die grenzwertig ist. Und in diesem konkreten Fall gibt es sogar einen klaren politischen Auftrag. Deswegen ist es doch ein Witz, ein solches Gebäude zu genehmigen. Es ist eine Missachtung des politischen Gestaltungswillens“, kritisiert Wedding die Duisburger Bauverwaltung. Die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses sei schließlich eindeutig gewesen. „Wenn der alte Aufstellungsbeschluss unwirksam war, dann hätte die Verwaltung einen neuen vorbereiten müssen, erst recht in Anbetracht der satten Zeitspanne von 2013 an“, so Dr. Wedding.