Seit dem 1. April 2024 ist Deutschland in eine neue Ära eingetreten, indem der Besitz von Cannabis in bestimmten Mengen für Personen ab 18 Jahren legalisiert wurde. Doch der Tatsache zum Trotz, dass es sich dabei um eine wegweisende Veränderung handelt, stehen auch Wochen danach viele Fragen im Raum. Darauf weist jetzt die Junges Duisburg-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg (JUDU) hin.
Innerhalb der „Sichtweite“ von u.a. Schulen ist der Konsum von Cannabis untersagt. Die Verbotszonen sollen sicherstellen, dass der Jugendschutz gewährleistet bleibt und dass Schulen ein Umfeld bleibt, das frei von Drogenkonsum ist. „Zum Glück definiert der Gesetzgeber noch den Begriff „Sichtweite“ mit einer Entfernung von 100 m zum Eingangsbereich, wenn gleich er dann offen lässt, was zum Beispiel mit Neben- oder Seiteneingängen ist. Wie hoch aber zum Beispiel ein Bußgeld bei Verstößen ist, ist weiterhin nicht einheitlich geregelt, kritisiert der Vorsitzende der Junges Duisburg-Fraktion Frederik Engeln (34).
Bis zuletzt stand auch nicht fest, wer die in dem Gesetz definierten Verbotszonen kontrollieren soll. Die Polizei oder das städtische Ordnungsamt. Erst letzte Woche wurde per Landesverordnung geregelt, dass die Kommune für die Kontrolle der Verbotszonen zuständig sein soll. Dass jetzt auch noch das städtische Ordnungsamt die Verbotszonen kontrollieren soll, ist für JUDU-Fraktionschef Frederik Engeln ein Unding: „Trotz der Legalisierung von Cannabis sollte der Schutz unserer Schulen – und damit unserer Jugend – vor schädlichen Einflüssen oberste Priorität haben. Für mich ist es kaum vorstellbar, wie der städtische Außendienst – bei der Fülle an Aufgaben, die er jetzt schon hat – die Verbotszonen kontrollieren soll. Es ist unerlässlich, dass die Verbotszonen konsequent kontrolliert und vor allem auch durchgesetzt werden!“
JUDU macht daher Druck und bringt das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Schulausschusses. Die Fraktion möchte in Erfahrung bringen, ob und wenn wie die Cannabisverbotszonen aktuell kontrolliert werden. Zudem soll die Stadtverwaltung darlegen, wie in Zukunft mit den Verbotszonen im Duisburger Stadtgebiet umgegangen wird.
Die Anfrage finden Sie hier.
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