Die kleinen Künstlerinnen und Künstler haben mit ihren wunderbaren Motiven dafür gesorgt, dass unser Weihnachtsgruß zu etwas ganz Besonderem wird. Wir sind begeistert von ihrem Talent und ihrer Fantasie – ein herzliches Dankeschön an alle Kinder und das Team der Kita für diese großartige Zusammenarbeit!
Wir freuen uns, solch engagierte Nachwuchskünstler in unserer Stadt zu haben und sind stolz, ihre Werke mit unserem Weihnachtsgruß zu teilen.
Frohe Weihnachten!
Aktuelle Beiträge
Aufenthaltsqualität in der Innenstadt steigern – Schwerpunktaktionen gefordert
9. November 2022
Lautstarkes Herumbrüllen, öffentliches Urinieren und Betteln im Minutentakt:
In der Innenstadt habe sich gefühlt ein quasi rechtsfreier Raum entwickelt, findet die Ratsfraktion Junges Duisburg. Passanten würden angepöbelt, aggressives Betteln finde in fast jeder Außengast-ronomie statt. Glasscherben von Bier- und Schnapsflaschen sowie Zigarettenstummel überzögen die Gehwege.
Rahmerbuschfeld: Bebauungsplan entspricht nicht Aufstellungsbeschluss – Bebauung so nicht gewünscht.
22. Juli 2024
Junges Duisburg (JUDU) lehnt die Bebauung am Rahmerbuschfeld ab. „Wir erkennen die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklung des Rahmerbuschfeldes. Nur mit dieser ist die Lebensmittelnahversorgung in Rahm dauerhaft gesichert. Aber es muss nicht auf jeder Freifläche das Maximum an Wohneinheiten herausgeholt werden“, kritisiert JUDU-Bezirksvertreter Christian Aps den jetzigen Bebauungsplan.
Städtebaulicher Wildwuchs durch mangelhafte Aufstellungsbeschlüsse – JUDU fordert neue Aufstellungsbeschlüsse!
31. Januar 2023
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster im Jahr 2013 (10 B
1239/12) sind wegen eines Verweises in der damaligen Gemeindeordnung (GO) des Landes für Aufstellungsbeschlüsse von Bebauungsplänen besondere Vorschriften in Bezug auf deren Bekanntmachung zu beachten. Diese wurden jedoch regelmäßig nicht beachtet! Das Land hat daraufhin die GO
geändert. Auch wenn der Fall in Münster damals keine Angelegenheit aus Duisburg betraf, hat der
Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf Duisburg.
„Alle Aufstellungsbeschlüsse, die vor 2013 gefasst wurden, sind unwirksam“, betont der Vorsitzende
der Junges Duisburg-Fraktion, Oliver Beltermann (38). Das klinge dröge, bekomme aber eine große
Relevanz für die Stadtentwicklung. Dies werde nämlich zu einem Problem, wenn ein Baugesuch für
eine Fläche die Stadtverwaltung erreicht, für die es keinen Bebauungsplan gibt, sondern nur einen
unwirksamen Aufstellungsbeschluss. Wenn das Bauvorhaben den eigentlichen Zielsetzungen des – unwirksamen – Aufstellungsbeschlusses widerspricht, kann die Verwaltung das Baugesuch nicht einfach
zurückstellen und zum Beispiel in der Zwischenzeit das geplante Bebauungsplanverfahren weiter vorantreiben. Einzige Lösung: Die mangelhaften Aufstellungsbeschlüsse müssen neu und dann wirksam
bekannt gegeben werden.
Nachdem Junges Duisburg im vergangenen Jahr auf die besondere Situation hingewiesen hatte, hat
die Stadtverwaltung aber nun eine Beschlussvorlage für die Politik erarbeitet, in der sie vorschlägt,
eine Vielzahl von Aufstellungsbeschlüssen aufzuheben, anstatt neu bekannt zu geben. In der Tat,
räumt auch Junges Duisburg ein, gebe es zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, bei denen sich das Planungsrecht überholt habe. Es gebe jedoch auch zahlreiche Aufstellungsbeschlüsse, die weiter aktuell
sind. „Die städtebaulichen Zielsetzungen zu definieren ist immer noch Aufgabe der demokratisch legitimierten Politik und nicht der Verwaltung“, kritisiert Beltermann. Daher habe sich die Fraktion Junges
Duisburg in zahlreichen Arbeitssitzungen mit sämtlichen mangelhaften Aufstellungsbeschlüssen auseinandergesetzt und einen Änderungsantrag für den Planungsausschuss am Dienstag, den 31.01.2023
vorbereitet, in dem die Fraktion fordert, bestimmte Aufstellungsbeschlüsse neu bekannt zu geben.
Denn genau das sei in einem aktuellen Fall im Ortsteil Baerl, in dem auch der ehemalige JUDU-Fraktionschef, Dr. Stephan Wedding (37) wohnt, unterblieben: Hier wurde „Auf dem Flaskamp“ ein großes
Wohngebäude genehmigt, obwohl es einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan aus dem
Jahr 2004 gibt, der wortwörtlich zum Ziel hatte, „die das Siedlungsbild prägende geringe Bebauungsdichte sowie den Übergang zur freien Landschaft in Form von Blick- als auch Wegebeziehungen zu
sichern“.
„Seit Jahren erlebe ich eine Nachverdichtung in Baerl, die grenzwertig ist. Und in diesem konkreten
Fall gibt es sogar einen klaren politischen Auftrag. Deswegen ist es doch ein Witz, ein solches Gebäude
zu genehmigen. Es ist eine Missachtung des politischen Gestaltungswillens“, kritisiert Wedding die Duisburger Bauverwaltung. Die Zielsetzung des Aufstellungsbeschlusses sei schließlich eindeutig gewesen. „Wenn der alte Aufstellungsbeschluss unwirksam war, dann hätte die Verwaltung einen neuen
vorbereiten müssen, erst recht in Anbetracht der satten Zeitspanne von 2013 an“, so Dr. Wedding.




