Duisburg. Die Junges Duisburg-Fraktion im Rat der Stadt Duisburg kritisiert die geplante Änderung der Sicherheits- und Ordnungsverordnung zur Mitführpflicht von Hundekotbeuteln scharf. Die neue Regelung verpflichtet Hundehalterinnen und Hundehalter, eine „ausreichende Anzahl“ an Beuteln mitzuführen – eine unklare und rechtlich fragwürdige Formulierung. Trotz klarer inhaltlicher und rechtlicher Einwände wurde die Regelung mit der Mehrheit der anderen Fraktionen gestern im Ausschuss für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten durchgewunken. Ordnungsdezernent Michael Rüscher zeigte sich dabei gegenüber Kritik leider nicht offen. Die letztendliche Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Ratssitzung.
„Was eine ausreichende Anzahl sein soll, bleibt völlig offen“, erklärt Zehra Engeln, Fraktionsgeschäftsführerin und Mitglied im Ausschuss für Ordnungs- und Bürgerangelegenheiten. „Solche schwammigen Formulierungen laden geradezu zu Willkür bei Kontrollen ein und sind ein Paradebeispiel für schlecht gemachte Verordnungstexte.“
Im Ausschuss erklärte Ordnungsdezernent Michael Rüscher, dass damit ein Beutel pro Hund gemeint sei. In der Praxis bedeutet das: Wer unterwegs den Beutel bereits benutzt hat, ist auf dem Heimweg
möglicherweise nicht mehr „vorschriftsmäßig ausgestattet“ – und kann bei einer Kontrolle sanktioniert werden. Das ist lebensfern und bestraft im Zweifel sogar verantwortungsvolle Hundehalter.
Hinzu kommt: Laut Rüscher sollen neben dem städtischen Außendienst auch „sonstige Berechtigte“ – offenbar die Polizei – diese Mitführpflicht kontrollieren dürfen. Dieser Begriff ist ebenso schwammig wie problematisch. Dass Polizeikräfte in Duisburg künftig prüfen sollen, ob jemand genug Hundekotbeutel dabeihat, ist aus Sicht der Fraktion völlig überzogen. „Die Polizei hat wirklich Wichtigeres zu tun, als Hundehalter auf das Mitführen von Kotbeuteln zu kontrollieren. Solche Maßnahmen führen faktisch zu Taschenkontrollen im öffentlichen Raum“, so Engeln weiter. Junges Duisburg stellt klar: Hundekot auf Gehwegen ist ärgerlich, keine Frage. Aber dieser neue Passus wird das Problem nicht lösen. Die tatsächliche Sauberkeit öffentlicher Flächen hängt nicht davon ab, wie viele Beutel jemand dabeihat – sondern ob der Kot beseitigt wird. Eine Mitführpflicht schafft keinen Anreiz zur Besserung, sondern belastet die Falschen.
Zudem stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit: Die Pflicht, jederzeit eine „ausreichende Anzahl“ Beutel mitzuführen und diese auf Verlangen vorzuzeigen, kann als übermäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit gewertet werden. Es reicht aus Sicht von Junges Duisburg vollkommen, wenn der Hundekot ordnungsgemäß entfernt wird – die Kontrolle der Beutelmitführung geht darüber
hinaus und verfehlt ihr Ziel.
Die Fraktion fordert stattdessen eine praktikable Ordnungspolitik mit mehr Beutelspendern, ausreichend Mülleimern und gezielter Ahndung tatsächlicher Verstöße – anstelle von juristisch unsauberen Vorschriften, die vor allem Ärger statt Ordnung bringen.
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